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Thread: Videos downloaden von Youtube legal?

  1. #1

    Videos downloaden von Youtube legal?

    Ich denke, das hat nen eigenen Thread verdient. Zu Meiner Frage:

    Frage: Ist es auch verboten Filme von Youtube down zu loaden? Wenn nun jemand zb alle Folgen einer Serie auf Youtube gestellt hat, darf man die dann downloaden oder ist das auch verboten?

    Original von Zweiblum
    Original von Ifrit
    Frage: Ist es auch verboten Filme von Youtube down zu loaden? Wenn nun jemand zb alle Folgen einer Serie auf Youtube gestellt hat, darf man die dann downloaden oder ist das auch verboten?
    Ich würde davon ausgehen das dem so ist.

    Das einstellen einer Serie auf Youtube an sich ist - aus meiner Sicht - schon potentiell strafbar, sofern es nicht von den Rechtehaltern oder einer dritten "Person", welche diese Rechte nachweisbar erworben hat, getan wird.

    Das nachfolgende herunterladen von weiteren wiegt sicherlich weniger schwer, aber ich glaube kaum das man sich in einem solchen Falle allein damit herausreden kann, sollte der konkrete Fall rechtlich verfolgt werden.

    Die Tatsache, das eine komplette Serie in der Regel binnen kurzer Zeit von Youtube selbst wieder entfernt gibt, weist gewissermaßen daraufhin, das das ganze nicht legal ist.

    Wobei, sind die Videos auf Youtube nicht auf 10 Minuten Länge begrenzt?
    Edit: Ja, hatte ich richtig in Erinnerung. Max. Dateigröße 1 GB und max. Laufzeit 10 Minuten.
    -------------------------------------
    Konkretes Beispiel: Dragon Ball Z

    Da hat eienr bzw mehrere Personen, alle Folgen auf Youtube gestellt. Und zwar wurden diese offenbar aufgenommen, als die Serie noch auf RTL2 lief. Wie Zweiblum schon schreib ist ein Video auf 10min begrenzt, darum ist eine Folge auch in 2 Teile geteilt.

    Hab mir bis jetzt gar keine Gedanken darum gemacht und fleisig runtergeladen, damit ich zu nen späteren Zeitpunkt in ruhe offline schauen kann.

    Macht das wirklich so nen unterschied, ob ich mir das Zeug runterladen zum Eigengebrauch od auf Video am TV aufnehme? Was ich damit meine ist, ich habe nicht vor sie weiterzuverbreiten (das ist ja illegal).
    Be water my friend!(Bruce Lee)

    " Wegen schönen Frauen kaufen wir Bier, wegen hässlichen Frauen trinken wir Bier." (Al Bundy)

    Birth School Metallica Death

  2. #2

    RE: Videos downloaden von Youtube legal?

    Habe hier etwas gefunden:

    ---------------------
    Darf ich Fernseh- und Radio-Mitschnitte an andere weitergeben?
    Anstatt analog auf Audio- oder Videokassette aufzuzeichnen, sind heute (digitale) TV- und Radio-Mitschnitte die Regel. Ob auf Minidisk, CD, DVD oder Festplatte – es gibt viele Möglichkeiten, seine Lieblingsmusik oder -filme ohne Qualitätsverlust digital zu konservieren, um sie künftig bei jeder Gelegenheit ansehen oder -hören zu können. Der Unterschied zur analogen Aufzeichnung besteht darin, dass kein Qualitätsverlust auftritt und die Mitschnitte noch leichter weiterzugeben sind.

    Grundsätzlich gilt auch an dieser Stelle: Zum privaten Gebrauch kann man digital ausgestrahlte, in- und ausländische Fernseh- und Radioprogramme aufzeichnen und Kopien an Freunde und Bekannte weitergeben.

    Auf sehr dünnes Eis begibt sich, wer die Aufzeichnungen in großer Zahl unbekannten Personen zur Verfügung stellt, sie öffentlich ausstrahlt, Pay-TV-Angebote hackt oder gar gewerblich handelt und mit dieser Praxis Gewinne erzielen will. Wer dagegen lediglich ab und zu mal etwa eine TV-Sendung aus dem Internet lädt und sie nicht weiterverbreitet, hat grundsätzlich wenig zu befürchten.
    ----------------------

    Dh also ich darf mir die Serie, wenn sie ne TV-Aufzeichnug ist runterladen? Versteh ich das richtig?
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  3. #3
    Ich denke, inwieweit sowas am Ende zu Problemen führen kann, liegt von Fall zu Fall an der Mentalität der Rechte-Inhaber.

    Im Falle von DBZ, glaube ich dürfte mittelfristig kein Hahn danach krähen.

    Prinzipiell würde ich aber sagen das es ein Unterschied ist, ob - wie im Fall von DBZ offensichtlich ist - die eingestellten Videos aus dem TV aufgenommen wurden, oder man eben keinen Hinweis darauf hat woher die gezeigten Inhalte stammen.

    Es ist richtig, das du das Zeug theoretisch zum Eigengebrauch runterladen darfst. Theoretisch deshalb, weil derjenige der es hochgeladen hat, gegen sein Eigenes Recht zum Eigengebrauch verstößt sobald er es wo auch immer hochlädt.

    Die rechtliche Lage bei dem ganzen würde ich aber generell als noch unausgereift einstufen. Ich selber habe nur mitbekommen das es in puncto Musiklizenzen ja bereits massive Streitereien gab die aber wohl zumindest im EU-Raum gelöst werden konnten wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

  4. #4
    Herunterladen ist legal.
    Alles was offensichtlich ohne Urheberrechte zu verletzen, öffentlich angeboten/gezeigt wird, darfst Du Dir auch auf die Festplatte holen.
    Grauzonen, etwa mitgeschnittene Fernsehsendungen, deckt Google/Youtube übrigens irgendwie durch Zahlungen an die Rechteinhaber ab.

    Weiterschicken darfst Du dann allerdings nichts davon.
    Den Link zum Video zu verschicken ist ja letztendlich genau so gut.
    Zitat aus einer identischen Diskussion im PC-Masters-Forum.

  5. #5
    Würde da nicht auch zuerst die Seiten die den Download zur Verfügung stellen abgestraft werden? Wie zb KeepVid?
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  6. #6
    Ist der übliche Werdegang.

    Jemand stellt fest, dass auf Seite xyz urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einverständniserklärung des Urhebers "angeboten" wird. Anwalt wird eingeschaltet und mahnt den Betreiber der Seite ab (oder drückt ihm direkt eine völlig übertriebene Schadensersatzforderung auf's Auge).

    In den wenigsten Fällen gehen solche Forderungen an die Benutzer (gibt aber genug größenwahnsinnige Anwälte, die sowas versuchen). Ich denke aber schon, dass youtube - wie im anderen Forum geschrieben - Zahlungen in irgendeiner Form leistet, um halt nicht verklagt zu werden. Wäre dem nicht so, wäre youtube wahrscheinlich schon längst offline oder man dürfte wirklich nur selfmade-Videos dort reinstellen.

  7. #7
    Original von Ifrit
    Würde da nicht auch zuerst die Seiten die den Download zur Verfügung stellen abgestraft werden? Wie zb KeepVid?
    Eigentlich lädst du dir die Videos ja schon runter, wenn du sie dir "nur anguckst". Und den Download stellt immernoch YouTube oder welches Videoportal auch immer zur Verfügung.

    Außerdem: Was hätte KeepVid damit zu tun? Du kannst dir die Videos auch "runterladen" (sprich: außerhalb des temporären Ordners speichern), ohne überhaupt so einen Dienst aufrufen zu müssen. Beispielsweise, wenn du dir die Datei aus dem Cache rauskopierst.

    Was ich mir aber vorstellen könnte ist, dass es irgendwann so einen Rechtsspruch geben wird (oder vielleicht sogar schon gibt), der "das Speichern eines sogenannten Internet-Videos außerhalb des temporären Ordners zu Wiederanschauungszwecken" verbietet. Wär aber äußerst schwammig formuliert.

  8. #8
    Da die Person offensichtilich ne Videoaufzeichnung (man sieht das RTL2 Logo in der unteren linken Ecke) reingestellt hat, dürfte das Runterladen ja eigentlich kein Problem sein, oder. Dann dürfte man ja auch keine Videos aufnehmen bzw herborgen.
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  9. #9
    Wenn du sicher gehen möchtest,ifrit, dann lad die jeweiligen Fernsehsendungen doch mit dem Online-TV-Recorder (http://www.onlinetvrecorder.com) herunter. Das ist legal, weil eine private Aufnahme gemacht wird, die nur du dir anschauen kannst. Zudem ist die Bildqualität mindestens wie im Fernsehen, und nicht so mager wie bei YouTube. Du musst bloß, wenn du regelmäßig und oft Sendungen aufzeichnen lässt, hin und wieder kleine Banner auf der Seite anklicken.

  10. #10
    Original von Cheaterboy
    Eigentlich lädst du dir die Videos ja schon runter, wenn du sie dir "nur anguckst". Und den Download stellt immernoch YouTube oder welches Videoportal auch immer zur Verfügung.

    Außerdem: Was hätte KeepVid damit zu tun? Du kannst dir die Videos auch "runterladen" (sprich: außerhalb des temporären Ordners speichern), ohne überhaupt so einen Dienst aufrufen zu müssen. Beispielsweise, wenn du dir die Datei aus dem Cache rauskopierst.
    Hmm stimmt, immerhin wird ja auch immer die URL angegeben.

    KeepVid hat desshalb was damit zu tun, weil ich die Videos damit runtergeladen habe, bzw lade.

    EDIT:

    Helft mir mal, dass steht bei Youtube in den Nutzerbedingungen:

    The content on the YouTube Website, except all User Submissions (as defined below), including without limitation, the text, software, scripts, graphics, photos, sounds, music, videos, interactive features and the like ("Content") and the trademarks, service marks and logos contained therein ("Marks"), are owned by or licensed to YouTube, subject to copyright and other intellectual property rights under the law. Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use only and may not be downloaded, copied, reproduced, distributed, transmitted, broadcast, displayed, sold, licensed, or otherwise exploited for any other purposes whatsoever without the prior written consent of the respective owners. YouTube reserves all rights not expressly granted in and to the Website and the Content......
    ...Accessing User Videos for any purpose or in any manner other than Streaming is expressly prohibited. User Videos are made available "as is."

    Das ist jetzt wohl Auslegungssache wer der Besitzer ist bei ner TV-Aufzeichnung....
    Was meinen die mit "as is" ???

    EDIT 2:
    Desto länger ich mich damit beschäftige desto undurchsichtiger wird die Sache. Hier steht wieder das es legal ist.

    EDIT 3: Auf Freenet gibts sogar ne Anleitung wie man die Videos downlaoden kann..legal angeblich.

    EDIT 4: Ich glaub jetzt hab ich die Antwort:
    Quelle: Experte für juristische Fragen: Christian Solmecke :

    Hallo Ist es verboten Lieder die aus den Radio aufgenommen wurden zum ubload zu verfügung stellen. MFG Tobias
    Aufnehmen ist erlaubt, Upload ist verboten.
    Ist es legal, Videos von zum Beispiel Youtube,MyVideo usw. herunterzuladen und als .mp3 umzuwandeln?
    Ja, das ist vom Recht auf Privatkopie gedeckt. Wichtig ist nur, dass die Dateien nicht wieder angeboten werden.


    Nur wie deckt sich das mit den AGB von Youtube? :denk: ooohhh man....
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