Dito.
Das ich aber auch immer Saras Meinung sein muß
Dito.
Das ich aber auch immer Saras Meinung sein muß
Be water my friend!(Bruce Lee)
" Wegen schönen Frauen kaufen wir Bier, wegen hässlichen Frauen trinken wir Bier." (Al Bundy)
Birth School Metallica Death
Hmja, ich hatte zur Originalverpackung immer das Bild einer zugeschweißten CD/DVD-Box im Kopf.
Aber danke für die Info.
.. da gabs ja mal einen guten Spruch: "Jedem ist seine eigene Meinung gestattet, solange sie sich nicht von der meinen Unterscheidet" :O
Wovon du hier sprichst ist der "Austausch" sprich, ein Ersatz bei Defekt.
Ein "Umtausch" ist nach geltendem Recht noch Sache des Ermessens. Im Einzelhandel gibt es kein Gesetz dass den Händler zu einer Rücknahme in diesem Rahmen verpflichtet.
Gut, niemand wirds dir verwehren, aber rein theoretisch stehst auf dünnem Eis.
Hm, Ich Verstehe jetzt nur Bahnof Aber Danke Für euere Hife.
Ps Der DVD-RW War Drinnen Ist jetzt aber Schrot.
Wenn auf der Verpackung hinten ein weißer Kasten steht "Wichtig: Dieser Produkt ist durch Schutzmaßnahmen kopiergeschützt", dann darfst du davon 100% sicher keine Kopie machen, auch nicht eine für den Privatgebrauch.
Wenn du alle Dateien einer DVD einfach per Windows Explorer auf deiner Festplatte kopierst und das Spiel lässt sich von da aus nicht installieren, dann darfst du das nicht kopieren.
Wenn du alle Dateien einer DVD einfach per Windows Explorer auf deiner Festplatte kopierst und das Spiel lässt sich von da aus installieren, aber beim Start nach einer DVD verlangt, darfst du es sehr wahrscheinlich nicht kopieren.
Genau das stimmt eben nicht. Der Kopierschutz muss "wirksam" sein.Original von CarlosCM
Wenn auf der Verpackung hinten ein weißer Kasten steht "Wichtig: Dieser Produkt ist durch Schutzmaßnahmen kopiergeschützt", dann darfst du davon 100% sicher keine Kopie machen, auch nicht eine für den Privatgebrauch.
Da aber Stibel aus der Wirksam-Diskussion nur Bahnhof verstanden hat, das ist die einfachste und legalste Lösung.
Das mit den "wirksamen" Kopierschutzmaßnahmen gilt nur für Audio- oder Video-CDs/DVDs.
Bei Software habe ich laut deutschem Recht durchaus das Recht eine Sicherheitskopie anzulegen. Sofern ich denn könnte. Aber dem entgegen stehen eben die verwendeten Kopierschutzmaßnahmen und die Tatsache, daß alle Programme, mit denen ich eine solche Kopie anfertigen könnte, in Deutschland "illegal" sind, da sie ja auch zum Kopieren von Audio- oder Video-CDs/DVDs genutzt werden könnten.
Eben nicht. Sicherheitskopien von Software fallen unter die selbe Gesetzgebung wie Audio-CDs und Video-CDs/DVDs, was ja eben das Problem ist.
Von Audio-CDs kann man Problemlos eine Kopie erstellen in dem man Sie einfach als MP3 auf den Rechner Kopiert. Jedes popelige Audio-Programm kann das. Die so erstellten Dateien kann man sich dann nochmal ganz gemütlich brennen oder einfach auf den MP3-Player kopieren. Faktisch hat man hier keine Gesetzesübertretung begangen, da der Kopierschutz hier nicht aktiv wird, da man die Dateien eigentlich nur neu aufgenommen hat (wurde schon zu Zeiten der Schallplatten gemacht).
Bei Filmen sieht es da etwas anders aus, da braucht man wohl erst bestimmte Programme um die neu zu kodieren. Inwiefern die aber am Kopierschutz vorbeigehen, oder ob der schlicht ignoriert wird weiß ich nicht.
Bei Software sieht das ganze aber so aus, dass, sollte es sich nicht um Anwendungssoftware handeln, man die Programme i.d.R. nicht ohne Datenträger Starten kann. Sicherheitskopien sind hier aber durch die Gesetzgebung unmöglich gemacht worden, da nahezu 100% der Medien einen Kopierschutz haben.
Schafft man es also diese Software zu kopieren ohne den Kopierschutz zu knacken dann gratulation, man hat vorerst eine legale Kopie. Schafft man es nicht... tja Pech gehabt.
Glaubst du ernsthaft die Diskussion darüber ob Sicherheitskopien legal sind oder nicht wäre nur wegen Audio- oder Video-Datenträgern aufgekommen?
Musik wandle ich einfach in MP3 um, und Videos kann man sich zur not immer noch mit einem Programm kopieren das in der Lage ist das aufzunehmen was gerade auf dem Monitor geschieht.
Faktisch wurde kein Kopierschutz aktiv, also auch keiner Umgangen.
Die frage ist und bleibt aber letztendlich wann ist ein Kopierschutz wirksam, und das entscheiden alleine die Gerichte.
Haben wir nen Juristen hier im Forum? Den Mutmaßungen habe wir jetzt schon zur genüge.
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