"Auch das Herausfiltern bestimmter Angebote ändert nichts"

Golem.de hat von der GEZ eine erste Einschätzung der "No GEZ" getauften DSL-Flatrate von Interoute erhalten. Die Gebühreneinzugszentrale scheint dem Angebot demnach keine große Relevanz zuzuschreiben. Ob Interoute kleine und mittlere Unternehmen vor Rundfunkgebühren für ihre Internet-PCs bewahren kann, ist demnach fraglich, zumindest stehen weitere Diskussionen ins Haus.

"Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist, dass die Möglichkeit besteht, mit einem neuartigen Rundfunkgerät ("Internet-PC") Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiedergeben zu können. Daran ändert auch das Herausfiltern bestimmter Angebote - hier die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - nichts", so GEZ-Sprecher Willi Rees gegenüber Golem.de.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag Paragraf 1, Abs. 2 (2) werde ein Rundfunkgerät dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme (...) empfangen werden können, zitierte Rees.

Zum Thema Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte merkte Rees noch an, dass im privaten Bereich "so gut wie keine zusätzlichen neuartigen Rundfunkgeräte anzumelden seien, da hier die Zweitgerätefreiheit" herrsche. Für den Bereich der nicht ausschließlich privaten Nutzung gebe es "in Verbindung mit den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten auch erstmals eine weitreichende Zweitgeräteregelung, die immer dann greift, wenn bereits für die Betriebsstätte ein herkömmliches Rundfunkgerät - wie z.B. ein Autoradio - angemeldet ist", so Rees. "In diesen Fällen gelten alle Internet-PCs als gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen nicht angemeldet zu werden."

Interoute-Sprecher Panos Meyer erklärte gegenüber Golem.de, bisher keine so ausführliche Stellungnahme von der GEZ erhalten zu haben. Auch wenn die aktuelle GEZ-Einschätzung nicht unbedingt so ausfällt, wie der Provider es sich gewünscht haben mag, wertete Meyer es doch immerhin als Diskussionsansatz. "Es bleibt spannend", so der Interoute-Sprecher.

Die von den Intendanten von ARD und ZDF geplante Vereinbarung, die Rundfunkgebühren auf Internet-PCs wie für Radiogeräte im Rahmen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auf 5,52 Euro festzulegen, stößt vor allem auf Kritik aus Reihen der Wirtschaft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch benachteiligt, sofern die vorgeschlagene Regelung 2007 in Kraft tritt. Derzeit beschäftigt sich die Rundfunkkommission der Länder mit der Angelegenheit. (ck)


Quelle: Golem.de