Vor einigen Tagen wurde erneut eine Abmahnwelle gegen Betreiber von .de-Domains mit KFZ-Kennzeichen bekannt. Die abmahnende Firma LVH-Lizenzvertrieb verlangte mit sehr kurzer Fristsetzung von den Domain-Inhabern 580 Euro Schadensersatz, der Anwalt des Unternehmens zusätzlich eine Gebühr von 534,50 Euro. Darüber hinaus sollten die
Inhaber eine Unterlassungserklärung abgeben.
Die Firma LVH-Lizenzvertrieb beruft sich mit wohl eher zweifelhafter Begründung auf eine europäische Patentschrift, nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen.
Sollten einer von dieser Abmahnwelle betroffen sein, so sollten die nachstehenden Links weitere lesenswerte Informationen beinhalten:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/
http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/
http://www.juramail.info/forum/read....&i=7651&t=7651
http://www.intern.de/news/4885.html
http://xwolf.blogger.de/stories/4620/