Man lese Paragraph 69d Absatz 2 des UrhG:
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG...andlungen.html

Sicher ist die Formulierung ein wenig schwammig, aber das prinzipielle Recht auf eine Sicherungskopie habe ich bei Software.

Und genau dieses Recht habe ich bei Audio- oder Video-CDs oder DVDs nicht mehr, sobald ein "wirksamer" Kopierschutz verwendet wird. Da reicht schon ein Aufkleber auf der Hülle "Diese CD ist kopiergeschützt". Ob der Kopierschutz dann überhaupt greift ist egal; wenn ich dann z.B. eine so gekennzeichnete CD in MP3 umwandle, handle ich prinzipiell gegen das Gesetz.

Siehe Hierzu Paragraph 95a UrhG:
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG...%DFnahmen.html

Und wichtig hierfür ist noch Paragraph 69a Absatz 5 UrhG:
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG..._schutzes.html

Dort wird klar, daß der Paragraph 95a, der die Barriere aufbaut, daß Kopierschutzmaßnahmen nicht umgangen werden dürfen, nicht auf Computerprogramme angewendet werden darf.

Jetzt sollte alles klar sein.