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Thread: "Killerspiel"-Verbot

  1. #11
    So, um mal bisschen eine Petition zu verbreiten hier mal ein Link: http://www.gegen-killerspiele-verbot.de/

    sobald sich genügend gemeldet haben, werden die Politiker in Ihren Sesseln hoffentlich wachgerüttelt dass wir nen vernünftigen Jugendschutz brauchen und kein Verbot.

  2. #12
    Original von gamestar.de
    Nach dem Beschluss zum Verbot so genannter ›Killerspiele‹ Anfang des Monats melden sich nun vermehrt Stimmen aus Gesellschaft und Politik, die den Sinn des politischen Manövers in Frage stellen. Nach dem Deutschen Kulturrat äußerte sich jetzt auch SPD-Experte Jörg Tauss zu dem Thema. Als ehemaliger Medienbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion (1998 – 2002), Sprecher der Fraktionsarbeitsgruppe Bildung und Forschung (2000 – 2009) und Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Neue Medien des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien (2002 – 2009) ist Tauss der wohl kompetenteste Politiker, der sich bisher in die laufende Debatte eingeschaltet hat.
    In einem offenen Brief forderte er von den Innenministern aller Parteien »endlich eine Sachdebatte statt der Herstellung und Verbreitung populistischen Unfugs«. Er wies in dem Schreiben noch einmal darauf hin, dass trotz zahlreicher Untersuchungen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Computerspiele und realen Gewalttaten nicht nachzuweisen sei. Der aktuelle Beschluss ignoriere dabei nicht nur »fundierte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien«, sondern blende »geradezu fahrlässig auch die geltende Rechtslage aus und diskreditiere und kriminalisiere Jugendliche und einen höchst innovativen Wirtschaftszweig.«
    Für neue Gesetze sieht der Experte keinen Bedarf, seien die aktuellen Regelungen doch völlig ausreichend: »Bereits jetzt ist gemäß § 131 StGB ein Verbot von Medien vorgesehen, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen - dies auch im Hinblick auf ›menschenähnliche Wesen‹. Für diese Medien gilt ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot, so dass Computerspiele, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter § 131 StGB fallen und verboten werden können[...] Wohl wissend, dass das Strafgesetzbuch im § 131 ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot von Medien unter den beschriebenen Prämissen vorsieht, wird jetzt wieder so getan, als ob es Handlungsbedarf gebe. [...] Gleichzeitig werden in geradezu verantwortungsloser Weise junge Menschen diskreditiert. Gamer sind keine Amokläufer.«
    Der Polemik der Innenministerkonferenz erteilte Tauss damit eine klare Absage und kritisierte zudem Aktionen gegen eSport-Veranstaltungen wie kürzlich in Karlsruhe und Stuttgart. Anstatt der fehlgeleiteten Debatte forderte der Abgeordnete eine Diskussion um die eigentliche Kernprobleme, darunter die Einhaltung des Jugendschutzes durch den Handel, der Durchsetzung des bestehenden § 131 StGB sowie eine Verbesserung der Medienkompetenz in der Bevölkerung.

    Hier den Brief
    Original vontobmir24
    So, um mal bisschen eine Petition zu verbreiten hier mal ein Link: http://www.gegen-killerspiele-verbot.de/

    sobald sich genügend gemeldet haben, werden die Politiker in Ihren Sesseln hoffentlich wachgerüttelt dass wir nen vernünftigen Jugendschutz brauchen und kein Verbot.
    @ Tobmir... dein link geht zwar aber man kann sich net eintragen, die sagen immer der code wäre falsch... Da will jemand wohl das ganze beukotieren was

  3. #13
    Original von tobmir24
    So, um mal bisschen eine Petition zu verbreiten hier mal ein Link: http://www.gegen-killerspiele-verbot.de/

    sobald sich genügend gemeldet haben, werden die Politiker in Ihren Sesseln hoffentlich wachgerüttelt dass wir nen vernünftigen Jugendschutz brauchen und kein Verbot.
    Halte ich für ein Gerücht. Eine Petition stoppt solche Leute nicht bei ihrem politischen Amoklauf gegen Gamer und Games. Aber wie ich schon geschrieben habe, würde ein Verbot in dem Sinne gegen das Grundgesetz verstoßen - ist also de facto nicht zu befürchten (es sei denn, die [weg]Spinner[/weg]Politiker fangen an die Grundgesetze umzuschreiben).

    Abgesehen davon - Stichwort "vernünftiger Jugendschutz". Wir haben afair mitunter den härtesten Jugendschutz in Europa. Noch mehr geht nicht, ohne Jugendliche in ihren Grundrechten zu beschneiden. Was wirklich gebraucht wird, ist eine Kontroll-Instanz, die dafür sorgt dass der Jugendschutz auch knallhart durchgezogen wird. Ich bekomm jedes Mal eine Krise, wenn ich höre oder sehe, dass Minderjährige Spiele mit deutlicher USK18-Beschilderung bekommen.

    Da muss dringend was gemacht werden (dazu gehört auch vernünftige Aufklärung der Eltern, damit die wissen, was ihr ehemaliger Windelscheisser da überhaupt spielt. Aber wie es der Teufel so will, verhindert die Politik das, indem sie eSport-Events, mit denen die sog. Eltern-LAN verknüpft ist, in diversen Städten einfach verbietet.)

  4. #14
    Aufklärung der Eltern und verschärfte Kontrolle von Verkäufern in Läden, in denen gelb oder rotmarkierte Plaketten auf Spieleverpackungen, DVDs, etc. aufgedruckt sind gehört ja auch zum Jugendschutz. Das muss auf jedenfall konsequent durchgezogen werden.

    @ Rebel: Seltsam, ich habe mich gestern ohne Probleme einschreiben können. einfach nochmal probieren.

  5. #15
    Original von CMW
    Die ImK hat nur empfehlenden Charakter, die Gesetze dazu muss der Bundestag und ggf. der Bundesrat beschließen. In der Vergangenheit hat die ImK mehrfach den Verbot von "Killerspielen" gefordert und ist bisher immer gescheitert.

    Fernab von den Hardlinern der ImK sehen die Abgeordneten und Ausschüsse die Thematik doch etwas differenzierter, so dass ich nicht glaube, dass es zu einem Verbot kommt.

    Und sollte es doch kommen, werde ich mir etwaige "Killerspiele", die ich haben möchte importieren oder .....
    Nach dem Gesetz zur Sperrung diverser Internetseiten ohne verhältnismäßige Kontrolle, wie es am 18. Juni beschlossen worden ist, sollte es nicht mehr schwer sein, die notwendigen Mehrheiten zu finden, auch PC- und Videospiele zu verbieten: Heise.de - Bundestag beschließt Websperren-Gesetz.

    Mit Blick auf den unbestimmten Rechtsbegriff der öffentlichen Ordnung sind selbst die Verwaltungsbehörden in der Bundesrepublik - im Einklang mit der Rechtsprechung gemäß der Entscheidung des EuGH "Omega; Laserdrome" - dazu berechtigt, Einrichtungen zu verbieten, die Paintball-artige Laserspiele anbieten (Wikipedia - Lasergame). Egoshooter simulieren ebenso wie diese Laserspiele u. a. die Tötung von Menschen, und ebenso wird die massenhafte Erschießung in Frag-Listen honoriert. Demzufolge sollte es nicht allzu schwierig werden, selbige zu verbieten, zumal momentan 91% der Bevölkerung mit Internetsperren einverstanden sind, mithin von dieser Seite keine größeren (Wahl-) Sanktionen zu erwarten sind.

    Para,
    die Kunstfreiheit ist wie jedes andere Grundrecht - bis auf die Menschenwürde - gesetzlich einschränkbar, ganz abgesehen davon, dass "Kunst" und dann insbesondere bei sog. Killerspielen erstmal definiert werden müsste. Alles hat seine Grenzen, und wenn etwas insesondere gegen die Menschenwürde verstößt, dann rechtfertigt die Kunstfreiheit nicht mehr hinreichend. Wenn mit der Kunstfreiheit derartiges gerechtfertigt werden könnte, dann könnte sich jeder Verbrecher darauf berufen. Das wäre absurd.

  6. #16
    Die meisten Spiele, die als "Killerspiel" verschrien werden, sind reine Egoshooter, in denen es darum geht den anderen abzuknallen. Es gibt aber auch Spiele (die ebenfalls als "Killerspiel" bezeichnet werden), in denen das Ziel gar nicht das Töten von Menschen/menschenähnlichen Wesen/Tieren ist, sondern das Lösen von Rätseln oder das Auffinden alternativer Lösungswege. Solche Spiele empfinde ich als Kunst, was für meinen Begriff unter die Kunstfreiheit fällt.

    Spiele, in denen auf brutale Art und Weise virtuelle Menschen zu Tode kommen, sind in Deutschland teilweise eh schon durch die USK nicht freigegeben oder werden so extrem gekürzt, dass sie inhaltlich so dünn sind, wie ein einlagiges Klopapier. Bestes Beispiel: Manhunt oder ganz neu Prototype (ich hab es, die Gewaltdarstellung ist schon etwas übertrieben, aber man hat auch die Alternative zu flüchten, statt zu töten).

  7. #17
    Für den Bundespetitionsausschuss wird eine Petition vorbereitet, die sich gegen das Verbot von sog. Killerspielen wendet: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009.
    Begründet wird diese Maßnahme folgendermaßen:
    Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht. Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen der Politik.

    "Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt"). Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert. Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele - analog zu Spielfilmen - mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft.

    Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.

    Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, ...
    • den irreführenden und diskriminierenden Begriff "Killerspiele" aus der politischen Diskussion zu nehmen.
    • das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
    • den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
    • Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
    • die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
    Möglicherweise wird die Petition ebenso wie jene gegen die Internetsperren nicht dazu führen, dass Actionspiele legal bleiben - aber es wird der politischen Öffentlichkeit zeigen, dass Medien- und Kulturpolitik nicht widerstandslos über die Interessen der Computerspieler und Internetnutzer hinweg betrieben werden kann. Auch und gerade nicht in Wahlkampfzeiten!

    Deshalb: Unterzeichnet bitte die Petition.

  8. #18
    Fehler
    Hacking attempt...
    Sehr dubios...

    Fehler
    Die Mitzeichnung konnte nicht erfolgreich durchgeführt werden. Bitte versuchen Sie es erneut!
    Die sollten für die Meinung des Volkes mal mehr Serverleistung zur Verfügung stellen Oo

  9. #19
    ja, war bei mir auch so, von wegen "Hacking attempt". Musst du mehrfach versuchen. Dann geht´s.

  10. #20
    Wer unterzeichnen will, sollte das in der Nacht machen. Da ist der Server nicht so überlastet. Ging inzwischen bei mir (grad unterzeichnet).

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