Die von der Bundesregierung geplante strafrechtliche Verfolgung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten stößt bei CDU, Steuerzahlerbund und Ökonomen auf Ablehnung.
DÜSSELDORF. Nach den Plänen der Bundesregierung müssen künftig Privatleute, die eine Putzfrau schwarz beschäftigen oder Handwerker ohne Rechnung arbeiten lassen, mit Strafverfolgung rechnen. Geplant ist ein Bußgeld von mindestens 1 500 Euro. Bisher begehen Privatleute nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie jemanden für ein Handgeld arbeiten lassen. Der Entwurf soll voraussichtlich am 18. Februar vom Kabinett verabschiedet werden.
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer forderte am Wochenende Änderungen im Steuerrecht statt der angestrebten Verschärfung. Haushaltsnahe Dienstleistungen sollten von der Steuer abgesetzt werden können. Damit würden Haushalte als Arbeitgeber legalisiert und die Schwarzarbeit höre auf, so Meyer.
Auch der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, forderte in einer Sonntagszeitung eine Senkung der hohen Steuern und Abgaben zur Lösung des Problems. Diese seien die Hauptursache von Schwarzarbeit.
Diese Sicht wird von Ökonomen geteilt. Auch sie halten den Ansatz der Regierung für falsch – unter anderem, weil er ein Klima des Misstrauens fördere. „Schärfere Kontrolle kann sogar zu höherer Steuerhinterziehung führen“, sagt Rainald Borck vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft ist der Ansicht „das die Keule nichts bringt“. Die historische Entwicklung zeige, dass der Staat immer mehr Ressourcen in den Kampf gegen Schwarzarbeit investiere und immer weniger Erfolge erziele.